Abschaffung des Mietwertes

Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat am 20. August folgende Kernpunkte definiert:

  • Der Mietwert für Hauptwohnsitze soll abgeschafft werden. Nebenwohnsitze sollen mit Hinblick auf die Gebirgskantons, die erhebliche Verluste von Steuereinnahmen befürchten, von dieser Systemänderung nicht betroffen sein.
  • Im Gegenzug sollen Wartungs- und Renovierungskosten des Guts nicht länger steuerlich absetzbar sein.
  • • Auf Bundesebene soll die steuerliche Absetzbarkeit für Investitionen, die zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz dienen, wegfallen. Die Kantons sollen weiterhin die Freiheit haben, diese Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung einzuplanen.

 

 

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Quelle : UBS immo news